Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen, sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren. Zu den Anforderungen an den Sachverständigen gehören die besondere Vertrauenswürdigkeit, Fachlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.
Als Gutachter beantworten wir für Sie Fragen
- in Zusammenhang mit der Bewertung von Unternehmen, Beteiligungen und Unternehmensteilen,
- in Schadenersatzangelegenheiten (Quantifizierung von Schadensfällen, zB Verdienstentgangs- und Unterhaltsgutachten) sowie
- in Zusammenhang mit allgemeinen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.